Wie lange Ihr Heta Kaminofen in Deutschland betrieben werden darf, wird vom Gesetzgeber gemäß der 1.BImSchV festgelegt. Vereinfacht finden Sie die Übergangsregelung in der Feuerstätten Ampel. Grundsätzlich gilt, entspricht Ihr Heta Kaminofen der Einstufung gemäß der 1.BImSchV Stufe 1 oder Stufe 2 ist ein uneingeschränkter Betrieb vorgesehen (es ist kein Austausch oder Nachrüstung notwendig), auch wenn Ihr Heta Kaminofen vor 2010 installiert wurde. Die Einstufung finden Sie im Dokument „Einstufung gemäß 1.BImSchV“, den Kaminofen Typ finden Sie auf dem Heta Typenschild.
Wichtiger Hinweis! Wurde Ihr Kaminofen von der Firma „MEZ Keramik GmbH“ in Verkehr gebracht und mit einem MEZ Keramik Typenschild (schwarzer Aufkleber) versehen, handelt es sich nicht um eine von Heta A/S geprüftes Produkt. Haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Fall keine Auskunft über die Einstufung geben können.
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